Spiel-Handbuch
Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Informationen zu den einzelnen Elementen und Aspekten des Freizeitpark-Planspiels. Neuen Teilnehmern empfehlen wir vorab die Lektüre unseres ergänzenden Video-Tutorials, welches die aufmerksame Auseinandersetzung mit dem eigentlichen Online-Handbuch jedoch keinesfalls ersetzt.
Darlehen
Sie starten beim Freizeitpark-Planspiel als Existenzgründer, der für seinen ersten Park über ein eigenes Grundstück im Wert von 4 Mio. Euro verfügt. Bargeld besitzen Sie jedoch zu Beginn noch nicht. Um Ihre ersten Attraktionen und Einrichtungen finanzieren zu können, müssen Sie daher über das Finanzmenü ein Darlehen aufnehmen. Aber auch im weiteren Spielverlauf wird Ihr Kontostand alleine meist nicht ausreichen, um teure Neuheiten anzuschaffen. Die Aufnahme von Darlehen ist häufig die einzige Möglichkeit, um kräftig expandieren zu können.
Es gibt im Spiel zwei verschiedene Arten von Darlehen. Die Laufzeit können Sie jeweils im Rahmen von 3 bis 20 Jahren selbst festlegen, die Mindesthöhe pro Aufnahme liegt bei 100.000 Euro.
Tilgungsdarlehen
Mit einem Zinssatz von 9,5% ist dies das günstigere Darlehen. Allerdings gewähren die Banken diesen Kredit nur ab einer Eigenkapitalquote von mindestens 40%. Beim Tilgungsdarlehen wird jährlich eine konstante Summe zurückbezahlt (Darlehenssumme/Laufzeit). Die Zinsen sind ebenfalls jährlich fällig und nehmen durch die schrumpfende Darlehenssumme während der Laufzeit ab.
Annuitätendarlehen
Beim teureren Typen sind 10,5% Zinsen pro Jahr fällig, dafür wird nur eine Eigenkapitalquote von mindestens 35% verlangt. Das Annuitätendarlehen ist für einen gleichmäßigen Geldmittelabfluss ausgelegt. Der Tilgungsbetrag wird jedes Jahr so berechnet, dass die Summe aus Tilgung und Zinsen über die gesamte Laufzeit konstant bleiben.
Beachten Sie, dass die Bedingungen des Darlehenvertrages einschließlich Laufzeit unveränderlich sind. Auch eine vorzeitige Tilgung ist nicht möglich. Vermeiden Sie zu kurze Laufzeiten, denn die Banken bestehen auf den jährlichen Zahlungen und leiten bei Zahlungsunfähigkeit unverzüglich das Insolvenzverfahren gegen Sie ein.
» Zurück zur Themenübersicht