Spiel-Handbuch
Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Informationen zu den einzelnen Elementen und Aspekten des Freizeitpark-Planspiels. Neuen Teilnehmern empfehlen wir vorab die Lektüre unseres ergänzenden Video-Tutorials, welches die aufmerksame Auseinandersetzung mit dem eigentlichen Online-Handbuch jedoch keinesfalls ersetzt.
SteuernIm Spiel gibt es zwei Steuerarten, die berücksichtigt werden. Beide werden automatisch vom System berechnet. Sie müssen sich also nicht um die Steuererklärung oder die korrekte Abführung der Abgaben kümmern. MehrwertsteuerDer Mehrwertsteuersatz beträgt im Spiel 18%. Alle Einkaufspreise aus Unternehmersicht verstehen als Nettopreise, also ohne Mehrwertsteuer. Die faktisch vorzustreckende Mehrwertsteuer bleibt im Spiel für den Unternehmer von vorne herein unberücksichtigt, da sich so ein unnötig komplizierter Vorsteuerausgleich erübrigt. Alle Verkaufspreise werden brutto, also inklusive Mehrwertsteuer definiert. Vom Rohumsatz werden automatisch 15% Mehrwertsteuer abgezogen. Die geschieht augenblicklich zum Zeitpunkt des Verkaufs, eine gesonderte Ausweisung ist daher nicht erforderlich. Beachten Sie, dass der Nettopreis immer einer Basis von 100% entspricht und der Bruttopreis daher eine Relation von 118% darstellt. Um vom definierten Verkaufspreis die Mehrwertsteuer abzuziehen und den Nettopreis zu ermitteln, also denjenigen Wert, der Ihnen als echter Umsatz bleibt, muss folgende Formel angewendet werden: Nettopreis = Bruttopreis (laut Management-Eingabe) / 118 * 100 GewinnsteuerDie Gewinnsteuer ist im Spiel eine vereinfachte Zusammenfassung der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer, der Gewerbesteuer sowie der Grund(erwerbs)steuer. Die Höhe des Steuersatzes wird in Abhängigkeit von der Höhe des Gewinns festgelegt. Je höher der Gewinn, desto höher auch der Steuersatz. Für die Steuerlast ergibt sich so ein progressiver Verlauf, ähnlich der deutschen Einkommenssteuer. Damit sollen kleinere oder weniger erfolgreiche Unternehmen verhältnismäßig geringer besteuert werden als zahlungskräftige Konzerne oder besonder profitable Betriebe. Der Eingangsteuersatz liegt bei 10% (ein Steuerfreibetrag oder eine Bemessungsgrenze existiert nicht), der maximale Steuersatz liegt bei 50% und wird ab einem Betriebsergebnis von 4 Mio. EUR erreicht. | ![]() |
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