Nutzername

Der Nutzername stellt die Bezeichnung Ihrer Person bzw. des durch Sie verkörperten Managers im Planspiel dar und dient als Login zum Freizeitpark-Planspiel. Sie können Ihren echten Namen oder ein Pseudonym angeben. Der Nutzername muss eine Länge von 5 bis 20 Zeichen aufweisen. Sonderzeichen sind nicht erlaubt. Bitte beachten Sie: Ihr Nutzername kann nach der Anmeldung nicht mehr geändert werden!

Name des Unternehmens

Die Bezeichnung Ihres fiktiven Unternehmens, nicht zu verwechseln mit dem eigentlichen Parknamen. Während Sie den Titel Ihres Unternehmens jetzt unwiderruflich festlegen, wird später bei der Eröffnung eines Parks für diesen ein eigenständiger Name gewählt. Der Name des Unternehmens muss eine Länge von 5 bis 23 Zeichen aufweisen. Sonderzeichen sind nicht erlaubt.

Passwort

Mit dem von Ihnen gewählten Passwort loggen Sie sich auf Ihren Teilnehmer-Account ein und haben Zugang zu Ihren Firmendaten und Entscheidungsformularen. Das Passwort muss eine Länge von 5 bis 15 Zeichen aufweisen. Sie können das Passwort nach Ihrer Anmeldung jederzeit ändern. Um sicherzustellen, dass Sie tatsächlich das gewünschte Passwort eingetippt haben, müssen Sie dieses ein weiteres Mal bestätigen.

Email-Adresse

An Ihre Email-Adresse verschicken wir nach Ihrer Anmeldung einen Aktivierungslinks. Zudem erhalten Sie von uns ggf. Informationen zum Freizeitpark-Planspiel und Benachrichtungen bzgl. Ihres Accounts. Wenn Sie Ihr Passwort vergessen sollten, können Sie sich auf diesem Weg außerdem neue Zugangsdaten zustellen lassen. Um sicherzustellen, dass Sie tatsächlich die korrekte Adresse eingetippt haben, müssen Sie dieses ein weiteres Mal bestätigen.

Geburtsdatum

Durch die Angabe des Geburtsdatums möchten wir einen statistischen Überblick über unsere Nutzerschaft erhalten. Außerdem kann Ihr Alter nach ausdrücklicher Zustimmung in Ihren Profildaten öffentlich eingesehen werden. Wir bitten Sie um eine ehrliche Antwort und behalten uns vor, Teilnahmer mit falschen Angaben vom Spiel auszuschließen und deren Daten zu löschen.

Nutzername Passwort

Spiel-Handbuch

Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Informationen zu den einzelnen Elementen und Aspekten des Freizeitpark-Planspiels. Neuen Teilnehmern empfehlen wir vorab die Lektüre unseres ergänzenden Video-Tutorials, welches die aufmerksame Auseinandersetzung mit dem eigentlichen Online-Handbuch jedoch keinesfalls ersetzt.

Steuern

Im Spiel gibt es zwei Steuerarten, die berücksichtigt werden. Beide werden automatisch vom System berechnet. Sie müssen sich also nicht um die Steuererklärung oder die korrekte Abführung der Abgaben kümmern.

Mehrwertsteuer

Der Mehrwertsteuersatz beträgt im Spiel 18%. Alle Einkaufspreise aus Unternehmersicht verstehen als Nettopreise, also ohne Mehrwertsteuer. Die faktisch vorzustreckende Mehrwertsteuer bleibt im Spiel für den Unternehmer von vorne herein unberücksichtigt, da sich so ein unnötig komplizierter Vorsteuerausgleich erübrigt. Alle Verkaufspreise werden brutto, also inklusive Mehrwertsteuer definiert. Vom Rohumsatz werden automatisch 15% Mehrwertsteuer abgezogen. Die geschieht augenblicklich zum Zeitpunkt des Verkaufs, eine gesonderte Ausweisung ist daher nicht erforderlich. Beachten Sie, dass der Nettopreis immer einer Basis von 100% entspricht und der Bruttopreis daher eine Relation von 118% darstellt. Um vom definierten Verkaufspreis die Mehrwertsteuer abzuziehen und den Nettopreis zu ermitteln, also denjenigen Wert, der Ihnen als echter Umsatz bleibt, muss folgende Formel angewendet werden:

Nettopreis = Bruttopreis (laut Management-Eingabe) / 118 * 100

Gewinnsteuer

Die Gewinnsteuer ist im Spiel eine vereinfachte Zusammenfassung der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer, der Gewerbesteuer sowie der Grund(erwerbs)steuer. Die Höhe des Steuersatzes wird in Abhängigkeit von der Höhe des Gewinns festgelegt. Je höher der Gewinn, desto höher auch der Steuersatz. Für die Steuerlast ergibt sich so ein progressiver Verlauf, ähnlich der deutschen Einkommenssteuer. Damit sollen kleinere oder weniger erfolgreiche Unternehmen verhältnismäßig geringer besteuert werden als zahlungskräftige Konzerne oder besonder profitable Betriebe. Der Eingangsteuersatz liegt bei 10% (ein Steuerfreibetrag oder eine Bemessungsgrenze existiert nicht), der maximale Steuersatz liegt bei 50% und wird ab einem Betriebsergebnis von 4 Mio. EUR erreicht.


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