Nutzername

Der Nutzername stellt die Bezeichnung Ihrer Person bzw. des durch Sie verkörperten Managers im Planspiel dar und dient als Login zum Freizeitpark-Planspiel. Sie können Ihren echten Namen oder ein Pseudonym angeben. Der Nutzername muss eine Länge von 5 bis 20 Zeichen aufweisen. Sonderzeichen sind nicht erlaubt. Bitte beachten Sie: Ihr Nutzername kann nach der Anmeldung nicht mehr geändert werden!

Name des Unternehmens

Die Bezeichnung Ihres fiktiven Unternehmens, nicht zu verwechseln mit dem eigentlichen Parknamen. Während Sie den Titel Ihres Unternehmens jetzt unwiderruflich festlegen, wird später bei der Eröffnung eines Parks für diesen ein eigenständiger Name gewählt. Der Name des Unternehmens muss eine Länge von 5 bis 23 Zeichen aufweisen. Sonderzeichen sind nicht erlaubt.

Passwort

Mit dem von Ihnen gewählten Passwort loggen Sie sich auf Ihren Teilnehmer-Account ein und haben Zugang zu Ihren Firmendaten und Entscheidungsformularen. Das Passwort muss eine Länge von 5 bis 15 Zeichen aufweisen. Sie können das Passwort nach Ihrer Anmeldung jederzeit ändern. Um sicherzustellen, dass Sie tatsächlich das gewünschte Passwort eingetippt haben, müssen Sie dieses ein weiteres Mal bestätigen.

Email-Adresse

An Ihre Email-Adresse verschicken wir nach Ihrer Anmeldung einen Aktivierungslinks. Zudem erhalten Sie von uns ggf. Informationen zum Freizeitpark-Planspiel und Benachrichtungen bzgl. Ihres Accounts. Wenn Sie Ihr Passwort vergessen sollten, können Sie sich auf diesem Weg außerdem neue Zugangsdaten zustellen lassen. Um sicherzustellen, dass Sie tatsächlich die korrekte Adresse eingetippt haben, müssen Sie dieses ein weiteres Mal bestätigen.

Geburtsdatum

Durch die Angabe des Geburtsdatums möchten wir einen statistischen Überblick über unsere Nutzerschaft erhalten. Außerdem kann Ihr Alter nach ausdrücklicher Zustimmung in Ihren Profildaten öffentlich eingesehen werden. Wir bitten Sie um eine ehrliche Antwort und behalten uns vor, Teilnahmer mit falschen Angaben vom Spiel auszuschließen und deren Daten zu löschen.

Nutzername Passwort

Spiel-Handbuch

Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Informationen zu den einzelnen Elementen und Aspekten des Freizeitpark-Planspiels. Neuen Teilnehmern empfehlen wir vorab die Lektüre unseres ergänzenden Video-Tutorials, welches die aufmerksame Auseinandersetzung mit dem eigentlichen Online-Handbuch jedoch keinesfalls ersetzt.

Winteröffnung

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Parks auch im Winter von Anfang Dezember bis Mitte Januar 40 zusätzliche Tage zu öffnen. Bedenken Sie dabei, dass für jedes Land mitteleuropäisches Klima angenommen wird. Ob Sie Ihre Parks im Winter zugänglich machen, stellen Sie im Menüreiter Management über den Unterpunkt Winteröffnung ein.

Die Winteröffnung birgt Chancen aber auch erheblich Risiken, denn Sie müssen einiges tun, um auch in der kalten Jahreszeit Besucher anlocken zu können. Grundsätzlich erscheint ein Freizeitpark für die Besucher im Winter weitaus weniger attraktiv als im Sommer. Zudem sind zahlreiche Attraktionen weniger anziehend als im Sommer. Der Winterfaktor der einzelnen Attraktionen gibt an, wie stark die Attraktionspunkte im Winter gemindert werden. Einige Attraktionen, v.a. Wasseranlagen, können im Winter überhaupt nicht in Betrieb genommen werden.

Um potentiellen Besuchern eine Reise in Ihren Winterpark dennoch schmackhaft zu machen, sollten Sie zunächst den Eintrittspreis während der Winteröffnung senken. Dadurch wird das geschwächte Preisleistungs-Verhältnis korrigiert. Außerdem haben Sie Möglichkeiten, Ihren Park winterlich und weihnachtlich zu schmücken und zusätzliche Spezialangebote zu schaffen. Beispiele hierfür sind winterliche Tannenwälder, funkelnde Lichtermeere, Kunstschnee, Lagerfeuer, Eisskulpturen, aber auch zusätzliche Angebote wie Rodelrampe, Schnee-Skooter und Eislaufbahn. Der Betrag hierfür wird im Management-Board festgelegt und jährlich von Ihrem Konto abgebucht. Der Einfachheit halber werden die gesamten Ausgaben für Winterausstattung jährlich als direkte Kosten verbucht, Abschreibungen auf Sachanlagen gibt es nicht. Wie im nebenstehenden Diagramm zu sehen, ergibt sich je nach Höhe dieses Budgets eine Punktzahl, die im Winter in die Attraktivitätsberechnung Ihres Parks einfließen - ähnlich wie die Punkte für Parkatmosphäre.

Die jährlichen Unterhaltskosten erhöhen sich bei einer Winteröffnung um 10%, die Personallöhne aller Saisonmitarbeiter steigen um 20%. Dennoch kann sich eine Winteröffnung für einige Parks lohnen, da ein beachtlicher Teil der Kosten konstant bleibt (Abschreibungen und Kapitalkosten für Attraktionen), und die Winteröffnung somit den Deckungsbeitrag erhöhen kann. In jedem Fall sollte dieser Schritt sorgfältig abgewogen werden.


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