Spiel-Handbuch
Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Informationen zu den einzelnen Elementen und Aspekten des Freizeitpark-Planspiels. Neuen Teilnehmern empfehlen wir vorab die Lektüre unseres ergänzenden Video-Tutorials, welches die aufmerksame Auseinandersetzung mit dem eigentlichen Online-Handbuch jedoch keinesfalls ersetzt.
Insolvenz
Wenn Ihr Unternehmen nicht ausreichend Geld erwirtschaftet, um die laufenden Kosten zu bezahlen, leiten die Banken bzw. Gläubiger ein Insolvenzverfahren gegen Sie ein. In der Konsequenz wird vom System dann ein Zwangs-Reset durchgeführt. Dabei werden sämtliche Parks und der Spielstand des Unternehmens vollständig gelöscht. Sie werden vom System per E-Mail benachrichtigt, wenn dieser Fall eintritt. Danach haben Sie noch 1-2 Tage Zeit, die Ergebnisse Ihrer letzten Spielrunde einzusehen, bevor der Zwangs-Reset ausgeführt wird. Beachten Sie, dass sämtliche Aktionen in der Zwischenzeit beim Reset ebenfalls neutralisiert werden. Nach einer Insolvenz können Sie wie bei einem freiwilligen Reset Ihr Glück nochmal versuchen und einen neuen Park gründen. Sie können auch sofort einen freiwilligen Reset auslösen.
Ihr Unternehmen gilt als insolvent, wenn Sie aktuell anstehende Rechnungen und sonstige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr begleichen können, also wenn Ihr kumulierter Kontostand einen negativen Betrag aufweist. Der Gewinn selbst spielt für die Insolvenz keine direkte Rolle.
Die Banken bzw. Gläubigen gewähren jedoch jedem Unternehmen eine Art Gnadenfrist. Daher wird das Insolvenzverfahren erst eingeleitet, wenn der kumulierte Kontostand des Unternehmens mehr als zwei Jahre in unmittelbarer Folge einen negativen Betrag aufweist. So haben Sie als Unternehmer im Falle eines negativen Kontostandes noch Zeit, um mögliche Gegenmaßnahmen einzuleiten. Maßgeblich ist immer der letzte Stand eines Jahres bzw. der aktuellste der laufenden Entscheidungsphase. Gleichen Sie negative Kontostände also durch Guthaben anderer Parks aus, so müssen Sie sicherstellen, dass deren Summe auch nach den Investitionen noch für den Ausgleich ausreicht! Um sich gar nicht erst in die Gefahr einer Insolvenz zu begeben, empfiehlt es sich, negative Kontostände sofort durch Darlehen zu beseitigen.
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