Spiel-Handbuch
Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Informationen zu den einzelnen Elementen und Aspekten des Freizeitpark-Planspiels. Neuen Teilnehmern empfehlen wir vorab die Lektüre unseres ergänzenden Video-Tutorials, welches die aufmerksame Auseinandersetzung mit dem eigentlichen Online-Handbuch jedoch keinesfalls ersetzt.
Öffentliche Straßen
Auf der Umgebungskarte existieren drei öffentliche Straßen (die B12, die L54 und die L31). Diese sind jeweils durch die Kreisverkehre in Abschnitte unterteilt. Sie können unter bestimmten Bedingungen einzelne Abschnitte entfernen lassen. Dafür errichten die Behörden dann außerhalb der Umgebungskarte entsprechende Ersatzverbindungen auf Ihre Kosten, wodurch sich die Entfernung von Straßen als eine teure Angelegenheit erweist. Um eine öffentliche Straße abzureißen, rechtsklicken Sie auf den gewünschten Abschnitt. Sie erhalten dann bei möglicher Entfernung und ausreichendem Kontostand eine Bestätigungsabfrage mit Angabe der Kosten für die Ausgleichszahlungen.
Kosten der Straßenentfernung
Der Betrag der Ausgleichszahlung für die Entfernung eines Straßenabschnitts ist über den gesamten Spielverlauf hinweg konstant. Der eigentliche Grundstückswert der Straße macht dabei nur einen geringen Anteil der Summe aus, der Großteil wird für die Alternativverbindungen jenseits der Umgebungskarte verwendet. Bei der Entfernung einer Straße werden daher nur 10% der Ausgleichszahlung als fixer Grundstückswert verbucht, die restlichen 90% fallen als Erschließungskosten an, die jährlich degressiv mit einer Rate von 10% abgeschrieben werden.
Einschränkungen bei der Straßenentfernung
Grundsätzlich kann jeder Straßenabschnitt auf der Umgebungskarte entfernt werden. Allerdings gelten dafür spezielle Bedingungen. So darf durch die Entfernung eines Abschnitts niemals eine Sackgasse auf der Karte entstehen. Die beiden Kreisverkehre sind absolut unverzichtbar und können daher niemals entfernt werden. Außerdem können Sie nur solche Abschnitte entfernen, bei denen Sie auf mindestens einer Seite im Besitz aller angrenzenden Grundstücke sind. Beachten Sie zudem: Als Parkbetreiber können Sie selbst keine öffentlichen Straßen bauen. Für die Nutzung Ihrer eigenen Infrastruktur sind jedoch teilweise (direkte) Anschlüsse an öffentliche Straßen unumgänglich. Daher sollten Sie nicht zuviele Straßenabschnitte entfernen.
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