Nutzername

Der Nutzername stellt die Bezeichnung Ihrer Person bzw. des durch Sie verkörperten Managers im Planspiel dar und dient als Login zum Freizeitpark-Planspiel. Sie können Ihren echten Namen oder ein Pseudonym angeben. Der Nutzername muss eine Länge von 5 bis 20 Zeichen aufweisen. Sonderzeichen sind nicht erlaubt. Bitte beachten Sie: Ihr Nutzername kann nach der Anmeldung nicht mehr geändert werden!

Name des Unternehmens

Die Bezeichnung Ihres fiktiven Unternehmens, nicht zu verwechseln mit dem eigentlichen Parknamen. Während Sie den Titel Ihres Unternehmens jetzt unwiderruflich festlegen, wird später bei der Eröffnung eines Parks für diesen ein eigenständiger Name gewählt. Der Name des Unternehmens muss eine Länge von 5 bis 23 Zeichen aufweisen. Sonderzeichen sind nicht erlaubt.

Passwort

Mit dem von Ihnen gewählten Passwort loggen Sie sich auf Ihren Teilnehmer-Account ein und haben Zugang zu Ihren Firmendaten und Entscheidungsformularen. Das Passwort muss eine Länge von 5 bis 15 Zeichen aufweisen. Sie können das Passwort nach Ihrer Anmeldung jederzeit ändern. Um sicherzustellen, dass Sie tatsächlich das gewünschte Passwort eingetippt haben, müssen Sie dieses ein weiteres Mal bestätigen.

Email-Adresse

An Ihre Email-Adresse verschicken wir nach Ihrer Anmeldung einen Aktivierungslinks. Zudem erhalten Sie von uns ggf. Informationen zum Freizeitpark-Planspiel und Benachrichtungen bzgl. Ihres Accounts. Wenn Sie Ihr Passwort vergessen sollten, können Sie sich auf diesem Weg außerdem neue Zugangsdaten zustellen lassen. Um sicherzustellen, dass Sie tatsächlich die korrekte Adresse eingetippt haben, müssen Sie dieses ein weiteres Mal bestätigen.

Geburtsdatum

Durch die Angabe des Geburtsdatums möchten wir einen statistischen Überblick über unsere Nutzerschaft erhalten. Außerdem kann Ihr Alter nach ausdrücklicher Zustimmung in Ihren Profildaten öffentlich eingesehen werden. Wir bitten Sie um eine ehrliche Antwort und behalten uns vor, Teilnahmer mit falschen Angaben vom Spiel auszuschließen und deren Daten zu löschen.

Nutzername Passwort

Spiel-Handbuch

Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Informationen zu den einzelnen Elementen und Aspekten des Freizeitpark-Planspiels. Neuen Teilnehmern empfehlen wir vorab die Lektüre unseres ergänzenden Video-Tutorials, welches die aufmerksame Auseinandersetzung mit dem eigentlichen Online-Handbuch jedoch keinesfalls ersetzt.

Öffentliche Straßen

Auf der Umgebungskarte existieren drei öffentliche Straßen (die B12, die L54 und die L31). Diese sind jeweils durch die Kreisverkehre in Abschnitte unterteilt. Sie können unter bestimmten Bedingungen einzelne Abschnitte entfernen lassen. Dafür errichten die Behörden dann außerhalb der Umgebungskarte entsprechende Ersatzverbindungen auf Ihre Kosten, wodurch sich die Entfernung von Straßen als eine teure Angelegenheit erweist. Um eine öffentliche Straße abzureißen, rechtsklicken Sie auf den gewünschten Abschnitt. Sie erhalten dann bei möglicher Entfernung und ausreichendem Kontostand eine Bestätigungsabfrage mit Angabe der Kosten für die Ausgleichszahlungen.

Kosten der Straßenentfernung

Der Betrag der Ausgleichszahlung für die Entfernung eines Straßenabschnitts ist über den gesamten Spielverlauf hinweg konstant. Der eigentliche Grundstückswert der Straße macht dabei nur einen geringen Anteil der Summe aus, der Großteil wird für die Alternativverbindungen jenseits der Umgebungskarte verwendet. Bei der Entfernung einer Straße werden daher nur 10% der Ausgleichszahlung als fixer Grundstückswert verbucht, die restlichen 90% fallen als Erschließungskosten an, die jährlich degressiv mit einer Rate von 10% abgeschrieben werden.

Einschränkungen bei der Straßenentfernung

Grundsätzlich kann jeder Straßenabschnitt auf der Umgebungskarte entfernt werden. Allerdings gelten dafür spezielle Bedingungen. So darf durch die Entfernung eines Abschnitts niemals eine Sackgasse auf der Karte entstehen. Die beiden Kreisverkehre sind absolut unverzichtbar und können daher niemals entfernt werden. Außerdem können Sie nur solche Abschnitte entfernen, bei denen Sie auf mindestens einer Seite im Besitz aller angrenzenden Grundstücke sind. Beachten Sie zudem: Als Parkbetreiber können Sie selbst keine öffentlichen Straßen bauen. Für die Nutzung Ihrer eigenen Infrastruktur sind jedoch teilweise (direkte) Anschlüsse an öffentliche Straßen unumgänglich. Daher sollten Sie nicht zuviele Straßenabschnitte entfernen.


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