Spiel-Handbuch
Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Informationen zu den einzelnen Elementen und Aspekten des Freizeitpark-Planspiels. Neuen Teilnehmern empfehlen wir vorab die Lektüre unseres ergänzenden Video-Tutorials, welches die aufmerksame Auseinandersetzung mit dem eigentlichen Online-Handbuch jedoch keinesfalls ersetzt.
Grundstücke
Wenn Sie einen neuen Park anlegen, so ist in den Gründungskosten bereits ein beachtliches Gründstück enthalten (die weiße Fläche auf dem Parkplan). Wenn Sie einige Jahre erfolgreich waren, wird dieser Platz jedoch zu Neige gehen. Sie haben dann die Möglichkeit, zusätzliche Bauflächen zu erwerben. Dazu stehen Ihnen unzählige Erweiterungsflächen auf der Umgebungskarte zur Verfügung. Um diese zu erwerben, rechtsklicken Sie auf das gewünschte Grundstück. Wenn es zum Verkauf geeignet ist und ihr Kontostand ausreicht, erhalten Sie eine Sicherheitsabfrage mit dem aktuellen Kaufpreis zur Bestätigung.
Grundstückswert
Der Preis für Erweiterungsflächen ist sehr unterschiedlich, und ändert sich zudem im Spielverlauf. Den aktuellen Kaufpreis erfahren Sie mittels der Bestätigungsabfrage durch Rechtsklick auf das entsprechende Grundstück. Nur für tatsächlich verfügbare Grundstücke ist der aktuelle Preis abfragbar. Bei Kauf eines Grundstücks wird der aktuelle Kaufpreis in der Bilanz beim Grundbesitz verbucht. Es findet keine Abschreibung oder Wertsteigerung von erworbenen Grundstücken statt.
Einschränkungen beim Grunderwerb
Alle Grundstücke auf der Umgebungskarte sind käuflich, mit Ausnahme der Kreisverkehre und der Einschränkungen für die öffentlichen Straßen. Allerdings können Sie immer nur solche Grundstücke erwerben, die direkt oder getrennt durch eine Straße an Ihren bestehenden Besitz angrenzen. Eine Angrenzung nur über eine Ecke gilt nicht als ausreichende Verbindung.
Einschränkungen beim Baurecht
Attraktionen und Park-gebundene Einrichtungen können nur ohne Unterbrechung durch eine Straße gebaut werden. Wenn Sie also ein Grundstück gegenüber einer öffentlichen Straße erwerben, so sind dort Parkplätze, Hotels und Wasserparks möglich, allerdings keine Attraktionen, Snacks und Restaurant, solange die Straße fortbesteht.
Alle Grundstücke zwischen dem Kreisverkehr Nord und Kreisverkehr Süd weisen die Behörden beim Kauf für Sie als Bauland ohne weitere Einschränkungen aus. Oberhalb des Kreisverkehrs Nord jedoch ist eine Lärmschutzzone für die benachbarte Gemeinde ausgewiesen. Auf diesem Gebiet dürfen Attraktionen und Einrichtungen, die Lärmemissionen oberhalb der Richtwertgrenze verursachen, nicht gebaut werden. Solche Objekte erhalten im Attraktionsmenü einen entsprechenden Hinweis am Ende des Beschreibungstextes. Unterhalb des Kreisverkehrs Süd befindet sich ein Naturschutzgebiet. Wenn Sie dort Flächen erwerben, erlauben Ihnen die Behörden unter Berücksichtigung Ihrer unternehmerischen Interessen eine eingeschränkte bauliche Nutzung. Allerdings dürfen dort nur Parkplätze, Hotels und Wasserparks entstehen, alle sonstigen Einrichtungen sind unzulässig.
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